Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen der LuxTek GmbH

Stand: August 2019

§ 1 Gültigkeit der Geschäftsbedingungen
1. Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäfte der LuxTek GmbH mit Verbrauchern und Unternehmern.

2. Verbraucher im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließen, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.

Unternehmer sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss des Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.

Besteller im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.

3. Alle unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund nachstehender Geschäftsbedingungen. Andere Bedingungen werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Abweichungen von den vorliegenden Geschäftsbedingungen werden nur wirksam, wenn wir sie ausdrücklich schriftlich bestätigen.

Führen wir die Lieferung oder Leistung ohne ausdrücklichen Widerspruch aus, so kann hieraus in keinem Fall abgeleitet werden, wir hätten eventuelle Geschäftsbedingungen des Bestellers angenommen. Die Annahme unserer Lieferung oder Leistung gilt als Anerkennung unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

§ 2 Vertragsabschluss, Preise
1. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und Bestellungen des Bestellers bedürfen zur Rechtswirksamkeit unserer Bestätigung.

2. In der Auftragsbestätigung bestätigen wir entweder den in unserem Angebot oder den im Angebot des Bestellers angegebenen Preis und Leistungsumfang oder wir senden dem Besteller ein neues Angebot, das an die jeweils aktuelle Situation angepasst ist und für das dann wiederum Abs. 1 gilt.

3. Umsatzsteuer wird in gesetzlicher Höhe berechnet. Zusatzleistungen wie Mitnahmestapler, telefonisches Avis oder Expressleistungen können – soweit möglich bzw. vorhanden – gegen Aufpreis bestellt werden.

4. Skizzen, Entwürfe, Ausfallmuster, Werkzeuge und ähnliche Vorarbeiten, die vom Besteller veranlasst sind, werden berechnet, auch wenn kein Vertrag zustande kommt. Der Besteller darf die vorgenannten Gegenstände Dritten nicht zugänglich machen oder selbst verwerten oder verwerten lassen.

5. Nachträgliche Änderungen der Bestellung auf Veranlassung des Bestellers werden berechnet.

6. Wir behalten uns vor, unsere Lieferungen und Leistungen mit gesetzlich vorgeschriebenen oder branchenüblichen Verbesserungen und/oder dem Besteller zumutbaren Abweichungen im Vergleich zur Auftragsbestätigung zu erbringen. Führen diese Änderungen zu einer Erhöhung des von uns bestätigten Preises, ist der Besteller berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

7. Von uns bestätigte Bestellungen können ohne unsere Zustimmung nicht vom Besteller storniert oder abgeändert werden. Stimmen wir der Stornierung zu, können wir – neben weitergehenden gesetzlichen Ansprüchen – pauschalierten Schadenersatz i.H.v. 30 % der Netto-Auftragssumme verlangen. Uns bleibt der Nachweis vorbehalten, dass uns ein höherer Schaden entstanden ist. Dem Besteller bleibt der Nachweis vorbehalten, dass uns überhaupt kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist

§ 3 Zahlungsbedingungen
1. Sofern nicht anders vereinbart, sind unsere Rechnungen nach deren Zugang sofort ohne Abzug zahlbar. Unberechtigte Skontoabzüge werden nicht anerkannt.

2. Wir sind berechtigt, eine Anzahlung auf den Kaufpreis in Höhe von 20 % zu verlangen. Dies gilt insbesondere bei Sonderanfertigungen sowie bei Bestellungen über EUR 40.000,00.

3. Ist der Besteller Verbraucher, sind wir berechtigt, vom Fälligkeitstag an Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen gesetzlichen Basiszinssatz p.a. zu berechnen. Ist der Besteller Unternehmer, beträgt der Zinssatz neun Prozentpunkte über dem jeweiligen gesetzlichen Basiszinssatz p.a.

Außerdem sind wir berechtigt, nach Eintritt von Zahlungsverzug unsere sämtlichen noch offenen Forderungen gegen den Besteller fällig zu stellen und von uns geschuldete Lieferungen nur noch gegen Vorkasse oder gleichwertige Sicherheiten auszuführen. Entsprechendes gilt im Falle einer Verschlechterung der Kreditwürdigkeit des Bestellers, die nach Vertragsabschluss eintritt oder die uns nach Vertragsabschluss bekannt wird und die die Erfüllung uns gegenüber bestehender Zahlungspflichten gefährdet.

4. Reichen die vom Besteller geleisteten Zahlungen nicht zur Tilgung sämtlicher Schulden aus, so wird – auch im Fall einer anderslautenden Bestimmung durch den Besteller – die jeweils älteste Schuld getilgt. Sind Zinsen und/oder Kosten entstanden, so wird eine zur Tilgung der gesamten Schuld nicht ausreichende Leistung abweichend von Satz 1 zunächst auf die ältesten Kosten, dann auf die ältesten Zinsen und zuletzt nach Maßgabe von Satz 1 auf die Hauptleistung angerechnet.

5. Sämtliche durch verspätete Zahlung verursachte Kosten wie Mahnspesen, Inkassogebühren und dergleichen werden wir dem Besteller in Rechnung stellen.

6. Die Zurückbehaltung von Zahlungen aufgrund von uns bestrittener und nicht rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche bzw. die Aufrechnung mit von uns bestrittenen und nicht rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen ist nicht statthaft.

§ 4 Lieferung, Lieferzeiten
1. Die von uns genannten Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist.

2. Lieferfristen beginnen mit dem Tag der Auftragsbestätigung. Sollten zur Ausführung des Auftrags Informationen des Bestellers benötigt werden, beginnen die Lieferfristen frühestens zu dem Zeitpunkt, zu dem wir die benötigten Informationen erhalten.

3. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder anderer, von uns nicht zu vertretender unvorhersehbarer Ereignisse, die die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen – hierzu gehören insbesondere Streik, behördliche Anordnungen, rechtmäßige Aussperrung, Wetterunbill – berechtigen uns, die Lieferungen bzw. Leistungen auch im Falle von ausdrücklich als verbindlich bezeichneten Fristen um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben bzw. im Falle der Unmöglichkeit wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.

Wir werden den Besteller so schnell wie möglich über die Nichtverfügbarkeit der Lieferung und deren voraussichtliche Dauer informieren.

Wenn die Verzögerung länger als einen Kalendermonat dauert, ist der Besteller nach Setzung einer angemessenen Nachfrist nach Ablauf dieser Frist berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Soweit darüber hinaus im Falle unseres Verschuldens Schadensersatzansprüche bestehen, gilt § 9.

4. Richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung bleibt vorbehalten, sofern die Nichtbelieferung nicht von uns zu vertreten ist. Wir sind zu Teilleistungen und Teillieferungen in zumutbarem Umfang berechtigt.

§ 5 Gefahrenübergang, Transportkosten
1. Bei Anlieferung der Ware durch uns oder in unserem Auftrag fahrende Fahrzeuge geht die Gefahr auf den Besteller über mit der Übergabe an den Besteller am Bestimmungsort; sofern der Besteller Unternehmer ist, geht die Gefahr bereits mit Verladung über.

2. Ohne die Voraussetzungen des Abs. 1 geht die Gefahr auf den Besteller dann über, wenn dieser in Annahmeverzug gerät.

3. Transport- und alle sonstigen Einwegverpackungen nach Maßgabe der Verpackungs-verordnung nehmen wir nur entleert und unverschmutzt zurück, wenn sie vom Besteller auf seine Kosten sortiert angeliefert werden. Im Übrigen ist der Besteller verpflichtet, für eine ordnungsgemäße Entsorgung der Verpackungen auf eigene Kosten zu sorgen. Paletten können auch im Falle bloßer Anlieferung der Ware von uns zurückgefordert werden.

§ 6 Eigentumsvorbehalt
1. Die gelieferten Gegenstände bleiben unser Eigentum bis zur Erfüllung sämtlicher uns aus der Geschäftsbeziehung gegen den Besteller zustehenden Ansprüche einschließlich der künftig entstehenden Forderungen auch aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen. Dies gilt auch, wenn einzelne oder sämtliche Forderungen in eine laufende Rechnung aufgenommen worden sind und der Saldo gezogen und anerkannt ist.

2. Der Besteller ist widerruflich berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware (Vorbehaltsware) im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Andere Verfügungen, insbesondere Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind nicht zulässig.

3. Der Besteller tritt uns bereits jetzt erfüllungshalber alle Forderungen ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen; wir nehmen diese Abtretung mit Vertragsabschluss an. Wird die Vorbehaltsware zusammen mit anderen Waren, an denen wir kein Eigentum haben, weiterverkauft, so gilt die Forderung des Bestellers gegen seine Abnehmer in Höhe des zwischen uns und dem Besteller vereinbarten Lieferpreises als abgetreten. Wir ermächtigen den Besteller widerruflich, die an uns abgetretenen Forderungen für seine Rechnung im eigenen Namen einzuziehen.

4. Der Besteller ist verpflichtet, die Vorbehaltsware für uns sachgerecht zu verwahren und pfleglich zu behandeln.

Bei drohenden Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere bei Pfändung, hat der Besteller in geeigneter Weise auf unser Eigentum hinzuweisen und uns unverzüglich zu benachrichtigen.

5. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzuverlangen und die Befugnis zur Veräußerung im ordentlichen Geschäftsgang (Abs. 2 Satz 1) und die Einzugsermächtigung (Abs. 3 Satz 3) zu widerrufen oder vom Vertrag zurückzutreten. Ist der Besteller Unternehmer, liegt in der Rücknahme der Vorbehaltsware durch uns ein Rücktritt vom Vertrag nur dann vor, wenn wir dies ausdrücklich schriftlich erklären.

Nach Rücknahme der Vorbehaltsware sind wir in jedem Fall unter Anrechnung des Erlöses – abzüglich angemessener Verwertungskosten – auf die Verbindlichkeiten des Bestellers zur Verwertung der Vorbehaltsware berechtigt.

6. Wird im Zusammenhang mit der Bezahlung des Kaufpreises durch den Besteller eine wechselmäßige Haftung unsererseits begründet, so erlischt der Eigentumsvorbehalt sowie die diesem zugrunde liegende Forderung aus Warenlieferungen nicht vor Einlösung des Wechsels durch den Besteller als Bezogenen.

7. Übersteigt der Wert der bestehenden Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 %, so sind wir auf schriftliches Verlangen des Bestellers insoweit zur Freigabe verpflichtet; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten richtet sich nach unserer Wahl.

§ 7 Beschaffenheit der Ware
1. Als Beschaffenheit der Ware gilt nur die in Produktbeschreibungen, Spezifikationen, Kennzeichnungen etc. beschriebene Beschaffenheit, soweit nichts anderes vereinbart ist.

2. Bei Kunststoffprodukten können Schwankungen in der Abmessung von bis zu 3 % und bei der Farbe auftreten.

3. Bei Einsatz im Außenbereich und längerer Bewitterung können Luftverschmutzung, UV-Strahlung und andere Witterungseinflüsse Oberfläche und Farben verändern. Dies hat jedoch keinen Einfluss auf die Nutzungsdauer und -eignung. Temperaturabhängige Längenschwankungen von +/- 3 % sind bei Kunststoffprofilen üblich.

4. Es obliegt dem Besteller, auf seine Kosten dafür zu sorgen, dass die Voraussetzungen für Montage und Inbetriebnahme der Ware gegeben sind. Insbesondere verpflichtet sich der Besteller, die baulichen Erfordernisse einzuhalten, eventuell erforderliche Genehmigungen einzuholen und uns dies ggf. nachzuweisen.

§ 8 Mängelbeseitigung, Gewährleistung, Herstellergarantien
1. Wir leisten für Mängel der Ware nach unserer Wahl Gewähr durch Ersatzlieferung oder Nachbesserung. Ist der Besteller Verbraucher, hat er im Rahmen der Gesetze die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Abweichungen im Sinne von § 7 können nicht beanstandet werden.

2. Offensichtliche Mängel können nur sofort nach Empfang bzw. Übergabe der Ware geltend gemacht werden und sind schriftlich bestätigen zu lassen. Versteckte Mängel sind uns unverzüglich nach ihrer Entdeckung anzuzeigen.

Ist der Besteller Unternehmer, ist bei Nichtbeachtung der gesetzlichen Untersuchungs- und/oder der vorgenannten Rügepflichten die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ausgeschlossen. Im Falle unsachgemäßer Lagerung, Behandlung oder Verarbeitung durch den Besteller ist die Geltendmachung jeglicher Mängel ausgeschlossen, es sei denn, der Besteller beweist auf seine Kosten, dass die Mängel von uns zu vertreten sind. Auch im Übrigen trifft den Besteller – sofern er Unternehmer ist – die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Entstehung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.

3. Nach zweimaligem Fehlschlagen der Nacherfüllung kann der Besteller Minderung oder Rücktritt vom Vertrag verlangen, den Rücktritt jedoch nur dann, wenn eine erbrachte Teilleistung für den Besteller ohne Interesse ist bzw. der die Gewährleistung auslösende Mangel erheblich ist. Für eventuelle Schadenersatzansprüche gilt § 9.

4. Ist der Besteller Unternehmer, verjähren Gewährleistungsansprüche wegen eines Mangels nach einem Jahr ab Ablieferung der Ware. Ist der Besteller Verbraucher, verjähren Gewährleistungsansprüche bei neuen Waren nach zwei Jahren ab Ablieferung der Ware.

5. Wir gewähren dem Besteller keine Garantien für die Beschaffenheit der Sache. Etwaige Herstellergarantien Dritter bleiben hiervon unberührt und sind direkt gegenüber diesen geltend zu machen.

§ 9 Haftungsbeschränkungen
1. Eine Haftung unsererseits im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist ausgeschlossen, soweit die Schadensursache nicht auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen ist und soweit keine Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Bestellers vorliegt; sofern von uns eine vertragswesentliche Pflicht verletzt worden ist, ohne dass uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt, ist unsere Ersatzpflicht auf den typischerweise entstehenden Schaden beschränkt.

2. Schadensersatzansprüche des Bestellers wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung der Ware, und zwar gleichgültig, auf welchen Rechtsgrund die Ansprüche gestützt sein mögen, es sei denn, dass eine längere Verjährungsfrist gesetzlich zwingend vorgegeben ist.

3. Unsere Verantwortlichkeit nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten auch nicht, wenn uns Arglist oder entgegen § 8.5 die Abgabe einer Garantie vorwerfbar ist.

4. Soweit nach den vorstehenden Bestimmungen unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern oder Erfüllungsgehilfen.

§ 10 Widerrufsbelehrung und Widerrufsformular
1. Wenn der Kunde Verbraucher ist, steht ihm nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen ein Widerrufsrecht zu.

2. Macht der Kunde als Verbraucher von seinem Widerrufsrecht nach Abs. 1 Gebrauch, so hat er die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen.

3. Im Übrigen gelten für das Widerrufsrecht die Regelungen, die im Einzelnen wiedergegeben sind in der folgenden

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns

LuxTek GmbH
Professor-Pirlet-Straße 7, D-66679 Losheim am See
Tel. +49 (0) 6872 96539 11
Fax +49 (0) 6872 96539 10
E-Mail info@luxtek.eu

mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Sie können das Muster- Widerrufsformular oder eine andere eindeutige Erklärung auch auf unserer Webseite www.luxtek.eu elektronisch ausfüllen und übermitteln. Machen Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch, so werden wir Ihnen unverzüglich (z. B. per E-Mail) eine Bestätigung über den Eingang eines solchen Wi-derrufs übermitteln.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.
Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrages unterrichten, an uns  zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden.

Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.

Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktions-weise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

– Ende der Widerrufsbelehrung-

4. Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Fernabsatzverträgen zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt wurden oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder schnell verderben können oder deren Verfallsdatum überschritten würde.

5. Muster-Widerrufsformular

Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
An:
LuxTek GmbH
Professor-Pirlet-Straße 7
D - 66679 Losheim am See
Fax +49 (0)6872 96539 10
E-Mail info@luxtek.eu

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*) / die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
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(Name der Ware, ggf. Bestellnummer und Preis)

Bestellt am (*) ……………………………..
erhalten am (*) ……………………………

Name des/der Verbraucher(s) ……………………………………………………………………………………………………………..

Anschrift des/der Verbraucher(s) ………………………………………………………………………………………………………
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Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier) ……………………………………………………

Datum ………………………………………………

(*) Unzutreffendes streichen

§ 11 Regelungen zum Verbrauchsgüterkauf gegenüber Unternehmern
1. Gesetzliche Rückgriffsansprüche aus Verbrauchsgüterkauf bestehen nur insoweit, als der Besteller mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlichen Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat. Der Besteller ist verpflichtet, uns unverzüglich über seine Inanspruchnahme aus Verbrauchsgüterkauf zu informieren.

2. Der Ersatz entstandener Aufwendungen kann nur verlangt werden, wenn für die Entstehung der Aufwendungen Nachweis erbracht wird.

3. Auf den Anspruch auf Schadensersatz findet § 9 entsprechend Anwendung.

§ 12 Sonstiges
1. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Erfüllungsort für sämtliche Rechte und Pflichten unser Geschäftssitz.

2. Ist der Besteller Unternehmer, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag das für unseren Geschäftssitz zuständige Gericht oder nach unserer Wahl das für den Geschäftssitz des Bestellers zuständige Gericht.

3. Die Rechte des Bestellers aus diesem Vertrag sind nicht übertragbar.

4. Die Geltung des UN-Kaufrechts (CISG) wird ausgeschlossen. Es gilt deutsches Recht.

5. Alleinverbindliche Vertragssprache ist Deutsch.

6. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg der unwirksamen möglichst nahe kommt. Im Falle der Unwirksamkeit einer Bestimmung dieser Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten insoweit die gesetzlichen Vorschrifte